News vom: 03.07.2005, 13:08 Uhr
Die deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und
mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) fordert von 42 deutschen
Zugangsprovidern, mehrere Websites für den Abruf zu sperren. Dabei geht es um
Portale, die Links zum Herunterladen von Film- und Musikdateien über das
P2P-Tauschbörsenprotokoll eDonkey bereitstellen, genauer um die
deutschsprachigen Angebote Eselfilme, Goldesel, Saugstube, Audio-Esel und
Power-Portal.
Auf 35 Seiten, die jeden der 42 Provider am gestrigen Donnerstag erreichten,
breitet die von der GEMA beauftragte Rechtsanwaltskanzlei BBH ihre Argumentation
für die Sperrungsaufforderung aus. Sie sieht es als bewiesen an, dass "über
diese illegalen Download-Portale Millionen von nicht lizenzierten Dateien von
Endnutzern heruntergeladen/kopiert" werden, "ohne zuvor die jeweiligen Lizenzen
bei den Rechteinhabern eingeholt zu haben". Der Anbieter von eDonkey-Links sei
"mittelbar an der durch den jeweiligen Endnutzer vorgenommenen
Urheberrechtsverletzung beteiligt, indem er diesem den Zugang zu der
rechtsverletzenden Datei im Filesharing-System ermöglicht bzw. erleichtert und
damit für den Download ursächlich wird". Auch der Endnutzer selbst begehe
Urheberrechtsverstöße.

Die GEMA schlägt den Providern eine Sperre der Sites auf
DNS-Ebene vor: "Der DNS-Server des jeweiligen Zugangsproviders kann so
konfiguriert werden, dass Anfragen von Endnutzern nicht an den richtigen Server,
sondern an eine ungültige oder eine andere vordefinierte Seite weitergeleitet
werden." Diese Variante lasse sich ohne Hardware-Investition und mit geringem
Personalaufwand in wenigen Stunden umsetzen, wie das Oberverwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen zu den beantragten Sperrungsverfügungen des
Regierungspräsidiums bereits 2003 festgestellt habe. Daher sei sie den
Unternehmen "sehr wohl zuzumuten". Den Providern stehe es aber frei, "nach
vorheriger Rücksprache mit unserer Mandantschaft" eine andere technische
Sperrmethode zu wählen. Der beauftragte Anwalt erwähnt freilich nicht, dass sich
derlei Sperrungen durch Endnutzer leicht umgehen lassen, indem sie auf einen
anderen als vom Provider vorgegebenen DNS-Server ausweichen.
Von den Providern wird gefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen,
nach der sie bis zum 25. Juli dem Sperrungsbegehren Folge zu leisten haben. In
der Erklärung sind auch diverse Web-Adressen genannt, unter denen die Portale
ebenfalls zu erreichen sind. Unterschreiben die Provider die Erklärung,
verpflichten sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 100.000 Euro, falls
einer ihrer Kunden eines der genannten Angebote nach dem 25. Juli 2005 abrufen
kann.
Am heutigen Freitag zeigten sich die Zugangsanbieter verblüfft, weil die GEMA
nicht zuerst ein Musterverfahren ansgestrengt hat, sondern gleich mehrere
Dutzend Unternehmen angeht. Die von der GEMA beauftragte Kanzlei stellte im
Anschreiben heraus, dass sie "beauftragt wurde, das zivilrechtliche streitige
Verfahren zu eröffnen, falls die geforderten Handlungen nicht fristgemäß
durchgeführt werden sollten".
T-Online und AOL etwa bestätigten den Eingang der Sperrungsaufforderung, wollten
aber noch keine rechtliche Bewertung abgeben. Außerdem "dürfen wir doch unseren
Kunden nicht einfach Web-Inhalte vorenthalten". Der DSL-Provider Strato kündigte
bereits an, die Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben und es auf eine
gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen zu wollen: "Strato sperrt nicht
willkürlich Inhalte.
|