News vom: 22.01.2006, 15:03 Uhr
Der neue Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung, Bernd Neumann,
hat sich für ein schärferes Vorgehen gegen Filesharer ausgesprochen. Auf
dem Neujahrsempfang der Deutschen Phonoverbände am gestrigen Mittwoch in Berlin
lehnte der CDU-Politiker die vom Bundesjustizministerium im Rahmen der zweiten Stufe
der Urheberrechtsreform geplante Bagatellklausel fürs Filesharing vehement
ab. Geht es nach dem Kulturstaatsminister, könnten Tauschbörsen-Nutzer künftig auch
bei nicht-gewerblichem Vorgehen bis zu drei Jahre hinter Gitter wandern. Jeder Urheberrechtsbruch
im Bereich von Peer-2-Peer-Börsen soll seiner Ansicht nach kriminalisiert werden.
Zugleich stärkte Neumann Bundesjustizministerin Brigitte Zypries aber den Rücken
bei ihrem Vorhaben, einen weit gestrickten Auskunftsanspruch gegen Provider einzuführen.
Damit könnte die Unterhaltungsindustrie auch zivilrechtlich einfacher
und massiv gegen Filesharer vorgehen.
Der Musikindustrie legte der Kulturstaatsminister zwar zunächst nahe, mehr "unternehmerische
Phantasie" an den Tag zu legen: Notwendig seien Konzepte der Produktgestaltung und
Vermarktung von Künstlern, die an Qualität und Nachhaltigkeit orientiert sind. Die
immer schnellere Abfolge kurzlebiger Trends und das Setzen auf immer weniger ausgereifter
Künstlerpersönlichkeiten dürften keinen Erfolg haben. Mit "intelligenten Systemen"
zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) sollten die Labels zudem die Privatkopie
trotz Kopierschutztechniken weiter ermöglichen. So könnten "dem Konsumenten in einem
angemessenen Rahmen weitere Gebrauchs- und Kopiermöglichkeiten" eröffnet werden.
Um Missverständnissen vorzugreifen, betonte Neumann aber auch: "Der Staat bleibt
trotz der beschriebenen Rolle der Unternehmen in der Pflicht, mit seinen Mitteln
die Urheberrechte zu schützen." Er habe daher "erhebliche Bedenken, ob dem eine
Regelung dient, die selbst dann, wenn rechtswidrige Urheberrechtsverletzungen vorliegen,
Straffreiheit gewährt." Er werde sich bei Zypries "energisch dafür einsetzen", die
vorgesehene Bagatellregelung zu "korrigieren".
Auszug aus: heise online
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