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Razzia: Ermittler hatten Zugriff auf eDonkey-Server

News vom: 23.05.2006, 19:12 Uhr

Staatsanwaltschaft und Musikindustrie haben heute Mittag in Köln eine positive Zwischenbilanz ihrer Aktion gegen Nutzer des Filesharing-Netzwerkes eDonkey gezogen.

Die Ermittlungsbehörden hatten Zugriff auf einen Server, der als Verteilpunkt im eDonkey-Netz diente. Zwei Monate lang wurden sämtliche Dateiaustauschangebote an diesem Server mitgeschnitten, zu jeder ermittelten IP-Adresse stellten die Ermittler fest, welche Dateien für den Tausch angeboten wurden. Insgesamt wurden 40.000 IP-Adressen mitgeschnitten, davon waren 3500 deutschen Nutzern zuzuordnen.

Details zum überwachten Server verriet Staatsanwalt Jürgen Krautkremer "aus ermittlungstaktischen Gründen" nicht. Er verriet nur, dass der Server sich im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Köln im Erftkreis befunden habe. Die überwachten Server selbst seien bei der Durchsuchungsaktion nicht beschlagnahmt worden, der Betrieb sei soweit legal.

Staatsanwalt Krautkremer erläuterte, nur wenn mehr als 500 Dateien zum Tausch angeboten wurden, sei eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden. Insgesamt kam es demnach bis zum frühen Nachmittag zu 130 Hausdurchsuchungen im gesamten Bundesgebiet, zirka 100 Rechner und große Mengen weiteres Beweismaterial wurden sichergestellt, darunter Tausende von CDs.

Bei den Ermittlungen wurde die Staatsanwaltschaft von der Hamburger Firma proMedia GmbH unterstützt. Krautkremer legte aber Wert auf die Feststellung, dass die Überwachung des Servers von den Ermittlungsbehörden selbst durchgeführt worden sei. proMedia habe bei der Zuordnung der geschädigten Rechteinhaber geholfen.

Update:
Die deutsche Landesgruppe der IFPI teilt mit, zur Überwachung des Servers sei eine eigens entwickelte Software eingesetzt worden. Während der zweimonatigen Überwachung seien insgesamt 14 Gigabyte Logdateien angefallen. Ein einzelner identifizierter Tauschbörsennutzer soll nach den Angaben über 8000 verschiedene Dateien zum Tausch angeboten haben, die große Mehrheit der erfassten Tauschteilnehmer habe aber nur wenige Dateien angeboten.

Sichere Server-Liste
Sichere Server.met
IP-Filter

Quelle: heise


 

Über dieses Thema im Forum diskutieren !

Frizz, 01.01.1970, 01:00
eure dikusion is ja ganz toll, ....aber ich würde jetz trozdem ma wissen ob man emule und edonkey jetz wieder benutzen kann oder nich!

Na logo aber auch.
Mein Muli läuft wie dolle und verrückt.

ABER: Man darf eben nur legales sharen.
ODER: Man darf sich nicht beklagen, wenn man doch erwischt wird.

Wenn welche erwischt werden, ist das Lamento immer gross und langwierig.

Ich zitier da einfach mal: Wenn die Kirche in den Brunnen gefallen ist, kann man das Kind ruhig im Dorf lassen.
 
Xman, 01.01.1970, 01:00
der betroffene Server ist übrigens dieser hier:
Elite : dark-force-elite.org
exxk://|server|85.25.134.173|4661|/
 
Xman, 01.01.1970, 01:00
mach mal nen WHOIS auf die entsprechende Webpacge und Du kannst feststellen, daß der Betreiber aus Köln kommt. Damit ist die Sache naheliegend.
Hab übrigens nicht ich reserchiert sondern jemand auf ep.

Übrigens ist der Server nicht in der aktuellen IP-Filter drin. ;-)
 
Xman, 01.01.1970, 01:00
meine volle Zusatimmung, aalerich :mrgreen:
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Wobei man sagen muß, das das hahnebüchener Quatsch ist. Die Unterhaltungsindustrie hat nämlich gottlob in Deutschland KEINE Gesetzgebungskompetenz, und legt somit auch nicht fest wer ein Verbrecher ist.

Die behaupteten Rückgänge der besetzten Arbeitsplätze in der Musikindustrie gehen zum Großteil auf Mißmanagement zurück. Man hat über Jahre hinweg einfach neue Trends am Markt verpennt und steht nun vor dem großen Problem ein schlechtes Produkt überteuert anbieten zu müssen/wollen.
Nach einfachen ökonomischen Gesichtspunkten muß man dann, um wettbewerbsfähig zu bleiben, auch mal Leute entlassen, also die Produktionskosten verringern. Das funktioniert auch gut mit neuer Produktionstechnik, die flugs große Teile der Fließbandbelegschaft überflüssig macht. Damit dann keiner Meckern kann ist es natürlich sehr einfach zu verlautbaren, das wäre die Schuld von geschäftsschädigenden Raubkopierern, immerhin gehe es einem persönlich als Unterhaltungsindustrie gut, man hätte doch enorme potentielle Gewinn erwartet, sieht man mal auf die Zahlen der Raubkopierer. Leider beachtet man damit nicht, daß unter den Raubkopierern auch etliche sind, die nur zum Nulltarif zuschlagen, sich aber zum Marktpreis nicht am Markt bedienen würden.

Trotzdem darf man nicht unerwähnt lassen, daß Urheberrechtsverletzungen ganz, ganz dolle böse sind. Auf der anderen Seite erleben wir damit gerade ökonomische Evolution, also ein ganz normales, und doch ungemein wichtiges Instrumentarium am Markt, ein Gleichgewicht herzustellen, bei dem sowohl Produzenten-, als auch Konsumentenrente maximiert sind.

noisex
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Stulle, ohne dir nahe treten zu wollen, aber hast du das, was ich geschrieben habe 1) gelsen 2) verstanden?
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Ich wollte nur sicher gehen, daß das, was du da (re)produziert hast, auch gewollt, und nicht lediglich Produkt eines -wie auch immer gelagerten- Randomisierungsprinzips war.

Immerhin hat die Unterhaltungsindustrie wirklich keine Gesetzgebungskompetenz. Das läßt sich wundervoll im Grundgesetz nachlesen, entspringt also nicht meiner ganz Persönlichen Phantasie, so daß ich mich beim Äußern auf die Meinungsfreiheit berufen müßte.

Den Rest deines Geschreibsels findest du fast vollkommen in meiner Argumentation oben enthalten. Ist natürlich schön, wenn du das alles nochmal so klarstellen möchtest, ich frage mich nur "wozu".
Ob die Unterhaltungsindustrie verarmt? Möglich. Allerdings ist die Argumentation, daß es nicht so ist, weil trotz fallendem Umsatz, der Gewinn steigt,etwas unsauber. Verarmen kann sie nämlich gerade auch trotz steigender Gewinne. Gewinn ist nämlich nur der relative Wert der Differenz zwischen Produktionskosten und dem Produkt von erzieltem Stückerlös und der Ansatz verkaufter Einheiten.
Was du meinst ist der Profit.

noisex
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Stulle, vielleicht wäre es doch klüger gewesen meinen Post vollständig "auseinander zu nehmen"?!

Ich habe zudem nicht gesagt, daß deine Rechnung falsch ist, nur unsauber.
Der Gewinn eines Unternehmens definiert sich nämlich auch durch exogene Faktoren wie staatliche Zuschüsse, Steuererleichterungen usw. .
Eine Steigung ist nur im Volksmund stets positiv. Wenn es an die Kurvendiskussion geht, ist die Steigung lediglich das Maß für den Anstieg, und der kann durchaus negativ sein.

In meinem Text oben findet sich übrigens neben dem Stellenabbau durch Mißmanagement auch der Hinweis, daß dieser Stellenabbau auch durch Rationalisierung der Produktionsmittel vermittelt wird. Aber auf das Problem mit dem Lesen und dem Verstehen habe ich ja bereits hingewiesen.

noisex
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Wieso? Diese letzte Razzia hat auch die Staatsanwaltschaft Köln initiiert, und nicht die Unterhaltungsindustrie. Die kann höchstens hingehen und Strafanzeige erstatten.

Der Aufwand wurde auch nicht betrieben um "kleine Fische" zu fangen, sondern es wurden nur da Hausdurchsuchungen beantragt, wo mindestens 800 Dateien angeboten wurden. Und selbst wenn es (leider) Menschen erwischt hätte, die nur eine einzige Datei illegal gehandelt hätten, dann wäre Recht geschehen, da es nunmal verboten ist. Das Bagatellargument ist da auch Mumpitz. Sonst könnte man ja auch mit der selben Logik sagen, daß Ladendiebstahl geringwertiger Sachen erlaubt wäre.
Alleine dieses Herunterspielen finde ich schon sehr fragwürdig. Aber jeder so, wie er meint.

noisex
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Strenggenommen müßte man einfach sagen, daß die Kosten, auf die du dich in deinem sehr einfachen Beispiel bezogen hast lediglich solche sind, die produktionsbezogen sind. Für ein Unternehmen gibt es allerdings nicht bloß produktionsbezogene Kosten, sondern auch übrige. Da sollte man nicht unbeachtet lassen. Solche Kosten sind z.B. die für Urheberrechtsklagen, um mal am Thema zu argumentieren.
Bilanzieren ist eben keine einfache Unterm-Strich-Rechnung auf einer DIN A4 Seite.

Auch daß man zwischen Gewinn und Verlust im Ausdruck differenzieren kann rettet dich nicht darüber hinweg, daß das mit der Benennung positive/negative Steigung wenig zu tun hat. Diese Begriffe sind einschlägig gebräuchlich.

Zum Schluß noch, wo hast du etwas mit Fakten anderer belegt? Sorry, aber das will mir nicht wirklich einleuchten. Auch nicht, was das mit der derzeiten Diskussion zu tun haben sollte.
Aber bitte, lassen wir das, genau wie die "Ansichten" des Auges, einfach unter freier Meinungsäußerung stehen und sparen uns damit die Wertung "grob realitätsfern".

noisex

Nachtrag: mav744, du würfelst da einiges durcheinander. Sicher kann man für Raubkopieren 5 Jahre Freiheitsstrafe bekommen. Wenn du allerdings jemanden derart an der Gesundheit schädigst, daß er ein Auge verliert, geht er maximal 10 Jahre ins Gefängnis. Verhältnis klar?
Ich meine auch, daß zivilrechtlich für ein Auge mehr als 5000€ fällig werden, und nebenbei 10000€ Zahlungsanspruch für 1 Musikstück vor Gericht nach unten korrigiert werden würde.
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Stulle, unsere Meinungsverschiedenheit hier beruht einfach nur auf der Tatsache, daß wir unterschiedliche Auffassungen der Definition Gewinn haben. Über die ökonomische Ausprägung der Variable sind wir uns offensichtlich klar einig. Für mich ist Gewinn eben nicht gleich dem erwirtschafteten Profit. Aber gut, das magst du sehen wie du willst, ich finde das eben nur "unsauber", aber nicht falsch. Habe ich aber auch schon oben geschrieben - damit wären wir wieder beim Lesen und Verstehen. Alles was darüber hinausgeht, also die Funktionsweise, die du hier ewig repetiert hast, stand nie streitig in Rede.

Zu dem Heranziehen von Aussagen anderer wird dir sicherlich einleuchten, daß mir das dahinterstehende Prinzip vollkommen klar ist. Mir war nur nicht begreiflich wo du das nun angewendet sehen willst -oder um es für dich etwas simpler zu benennen: Wo habe ich gemeckert über die von dir genannten Fakten, die du eines anderen Argumentation entliehen hast? Wo habe ich über das Entleihen gemeckert?

noisex

Nachtrag: Auge, es war auch gar nicht geplant hier einen Raubkopiererring zu sprengen, sondern es ging darum, Otto-Normalverbraucher zu zeigen, daß das, was er da macht, nicht richtig, bzw. strafbar ist. Das wurde dann allen gezeigt, die ca. 800 Daten in der Zeit von 2 Monaten zum Donload angeboten haben. Wo ist da dein Problem? Würdest du es gut finden, wenn man mit der gleichen Logig sagen würde, daß jeder niedrigpreisliche Ware aus dem Supermarkt ohne Bezahlung mitnehmen darf? Und es hat eben nicht 12-14 Jährige getroffen. Die Ermittlungen liefen über die Internetprovider, also adressiert an Leute, die einen Vertrag mit einem Provider schließen können ( lassen wir mal die Möglichkeit der Genehmigung/Zustimmung durch die gesetzlichen Vertreter außen vor, die bei Internetprovidern ohnehin selten sein werden ). Diese Leute werden regelmäßig älter als 12-14 sein. Und selbst wenn der PC, der dann in der Wohnung beschlagnahmt, oder sichergestellt wird der des 12 Jährigen Sohnes ist, dann ist doch alles chic, da der nicht strafmündig ist. In wieweit man dann die Eltern praktisch zivilrechtlich dafür haftbar machen kann, bleibt abzuwarten.
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Auge, ich mache mir gar nicht erst die Mühe zu versuchen bei dir Verständnis ob des Verstehens zu provozieren. Da du durch mein Statement in meinem ersten Beitrag ja nicht zu der Überzeugung gekommen zu sein scheinst, daß ich das, was die Unterhaltungsindustrie am Markt macht und gemacht hat für grobes Mißmanagement halte, wird sich das auch durch nochmaliges, deutliches darauf hinweisen nicht signifikant ändern. Aber bitte, ist deine Meinung, who cares? i don't.

Ich bin der meinung, daß "Filesharing" ein wichtiger Mechanismus am Markt ist. Warum habe ich ausführlich beschrieben. Ich bin aber auch der Meinung, daß es trotzdem strafbar ist, und auch verfolgt werden muß. Das ist nunmal so in einer funktionierenden Rechtsordnung. Also, was soll denn an dem Vorgehen nicht richtig gewesen sein? Vielleicht führst du das für mich doofen Juristen mal näher aus, damit ich dann auch weiß worüber ich rede.
Und warum ich mich hier herumtreibe? Weil ich mich für "international infomationlaw" sagen wir mal "berufsbedingt" interessiere. Das war irgendwann vor 3 Jahren, als ich mich hier registriert habe so, und das hat sich bisher nicht geändert. Allerdings war ich auch nicht ständig anwesend, was nicht zuletzt die geringe Anzahl von Beiträgen hier verdeutlicht.

Aber mal davon abgesehen ist der Vergleich mit den Ladendieben so schlecht gar nicht. ZWar kann sich jeder Raubkopierer in die Hoffnung retten, ja nicht wirklich was mitgenommen zu haben, was einem anderen jetzt fehlt, digital wird ja quasi 1:1 verdoppelt, aber einen Schaden verursacht man damit trotzdem, und beziffern kann man den auch. Da bringt es auch gar nichts möglichst vulgär zu werden und mir anzuraten, mir meine Meinung sonstwohin zu stecken, das wirkt eher lächerlich. Aber egal, who cares? i don't.

noisex
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Also man geht auch gegen kriminelle Rechtsextreme, Terroristen und "Kinderschänder" mit aller Härte vor. Das müßtest auch du begreifen, das kommt nämlich auch immer im Fernesehen, mit allem Promp und Trara. Jetzt im Augenblick ist beispielsweise immer noch im Medienfokus, wie man sich abmüht, die Schläger zu finden, die in Potsdam den dunkelhäutigen Herren zusammengeschlagen haben. Dann überleg' dir mal, wie viel Wirbel bei verschwundenen Kindern gemacht wird. Warum sollte man also bei Delikten, die das Immaterialgüterrecht (sind neben Leben, körperliche Unversehrtheit, usw. auch Rechtsgüter) betreffen auf einmal weniger getan werden? Nur weil du auf einmal selbst betroffen bist? Natürlich kann ich verstehen warum du versuchst das runterszuspielen, ist ja auch verständlich, trotzdem bleibt Raubkopieren nunmal Straftat.
Im übrigen bist du unsachlich. Es geht - wie gesagt - nicht um die Filesharer, die hier und da mal ein Musikstück geladen haben, sondern es geht um die, die im Zeitraum von 2 Monaten 800 Dateien zum Donwload zur Verfügung gestellt haben. Und die Aussage, es hätte meistens arme Kinder getroffen ist so auch nicht richtig. In den öffentlichen Verlautbarungen wird stets darauf hingewiesen, daß fast ausschließlich junge Erwachsene ermittelt worden sind.
Wie die Strafen hier gestaffelt sind habe ich oben auch schon ausgeführt, das verweise ich dich einfach. So wie du das darstellst ist es einfach nur lachhaft falsch. Mach dir doch dann wenigstens mal die Mühe und lies dich etwas ins Strafrecht ein, wenn du schon mit Zahlen argumentieren willst.
Und wenn du dann immer noch der Meinung bist als Kinderschänder besser zu fahren, der Weg die "Branche" zu wechseln steht dir ja jederzeit offen ;-) .

noisex
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Auge, das ist doch nichts als wirklich ( um das Kind mal beim Namen zu nennen ) dumme Stammtischpolemik.
Was meinst du was es einen Aufwand macht, einen einfachen Wohnungseinbruch aufzuklären. Da werden zum Teil zig sündhaft teure Gutachten eingeholt zu diversen Sachgebieten. Den Aufwand, den man bei der Verfolgung des Filesharing betreiben muß ist eben so groß, weil es anders nicht geht. Das ist der Sache eben inhärent. Gegen Neonazis wird auch zur Genüge vorgegangen, sieh dir, wenn es um Organisationen geht, doch mal die Lageberichte des BKA und des Verfassungsschutzes an. Da du ja so treffliche Hintergrundinformationen hast, die sich mit meinen Erfahrungen aus der Praxis nicht decken ( Kinderswchänder alle nach 3 jahren wieder auf freiem Fuß ) würde mich interessieren, woher du da deine Informationen beziehst.
Der Rest ist, wie gesagt, Polemik.

noisex

Nachtrag: und da du immer wieder darauf zurückkommst, der Raubkopierer verursacht gerade einen Schaden. Den kannst du aber gerade nicht direkt mit dem des Materialgüterrechts vergleichen, da das geistige Eigentum Immaterialgut ist. Wenn ich etwas bekomme, das geistiges Eigentum eines anderen ist, und keine "Berechtigung" habe, dann habe ich den Rechteinhaber um seine Verwertungsrechte gebracht. Und das Argument " hätte ich mir nieeee für Geld gekauft" zieht da nicht. Tatsache ist nämlich, ich habe den Kram dann runtergeladen und Nutzen daraus gezogen. Schadensbegriff klarer geworden?
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Kerl, hast du auch nur ansatzweise begriffen, was ich da oben alles geschrieben habe? Wohl nicht. Gut, lassen wir das. Jemand, der Wahrheit mit "ist so" begründet, ist mir in Diskussionen ohnehin immer etwas unsympathisch.

noisex
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Ja, richtig, ich komme bei dir nicht weiter. Allerdings beinhaltet das nicht automatisch, daß du "Recht"hast.
Nur um dir einen Denkanstoß und damit vielleicht die nötige Neugierde zu geben, meine vorherigen Posts mal erneut durchzulesen:
1a) ich halte die Musikindustrie nicht für arm
1b) ich stelle nur fest, daß "Raubkopieren" strafbare Handlung ist, und das demnach auch verfolgt werden kann. Diese Verfolgung ist dann auch richtig.
2) ich habe hier keine "Filesharer über einen Kamm geschoren. Ich frage mich wo du das wieder hernimmst?
3) ich bin hier in diesem Forum seit etwa 3 jahren angemeldet, da ich mich für international informationlaw interessiere -berufsbedingt.
4) ich will dir nicht meine Meinung aufzwingen, ich korrigiere deine Meinung alledings da, wo sie offensichtlich falsch und frei erfunden ist.

Für eine wirkliche, sachliche Diskussion steh ich dir gerne zur Verfügung. Der Rest, .

noisex
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Hättst du wohl gerne...

Deine Aussagen sind falsch weil:

1) hat es nicht zum Großteil 12-14 Jährige arme Schüler getroffen. Wen es getroffen hat wurde in der Pressekonferenz und in den danach veröffentlichten Beiträgen in Zeitungen oder Onlinemedien veröffentlicht. Nämlich fast Ausschließlich junge Erwachsene und Erwachsene.
2) wird mit der gleichen Vehemenz gegen andere kriminelle Gruppierungen vorgegangen, als Beweis dient etwa das jeweilige Lagebild des BKA/LKA oder die Übrigen Kriminalitätsstatistiken.
3) entsteht beim Raubkopieren ein Schaden seitens des rechtsinhabers, da er um die Verwertungsgebühr gebracht wird.
4) gibt es die von dir behauptete Pauschalregelung "pi-mal Daumen" bei der Strafzumessung nicht. Das kannst du entweder im StGB nachlesen, oder mal einer Verhandlung im örtlichen Amtsgericht/Landgericht beiwohnen, da wird das recht anschaulich vorgeführt, wie das so funktioniert mit der Strafzumessung.

so, und was kannst du aufbieten?

noisex
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Ich hoffe wirklich, Sorrow, daß du das "geistig unflexibel" nicht an mich adressiert hast, sonst bekomme ich hier noch "Augenkrebs".
Natürlich vertrete ich hier einen Standpunkt, der ist aber, wie ich finde, äußerst vielseitig.
Es ist doch so, ich befasse mich berufsbedingt mit dem Immaterialgüterrecht, also der Frage, wer/was/wann/wie/wieso/weshalb/warum Geistiges Eigentum. Dieses Rechtsgebiet ist in der Form recht neu und bietet viele Möglichkeiten. Man kann bei der Entwicklung und Erschließung eines Rechtgebietes zusehen, und so starr, wie man glauben gemacht wird, sieht die Rechtswissenschaft das alles auch nicht. Das sind nicht alles graumelierte Herren mit dem obligatorischen Stock im Allerwertesten, die nur drakonische Strafen fordern. Immerhin gilt "nulla poena sine lege". Es muß also alles Grundlage haben.
Auf der einen Seite weise ich darauf hin, was geltendes Recht ist, und an was man sich demnach zu halten hat als rechtstreuer Bürger. Dazu vertrete ich auch die Meinung, daß die Unterhaltungsindustrie quasi "selbst Schuld" an der Misere ist, man den Anstieg von Filesharing also ökonomisch durchaus nachvollziehen kann. Ich will hier auch jedem seine Meinung belassen. Was mich allerdings wirklich aufregt ist es, wenn jemand grob falsch an der Wirklichkeit vorbeischwadroniert. Kritik ja, aber dann sachlich und argumentativ gehaltvoll.

noisex
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Tja, dein Aschenputtel bin ich demnach schonmal nicht.

noisex
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Gottchen, mach dich doch nicht lächerlich. Auf der einen Seite tönst du hier groß von Meinungsfreiheit, und dann willst du nicht, daß andere dieses Recht für sich geltend machen.
Da bleibt von deinem Argumentieren am Ende so wenig, daß man es beinahe armselig nennen könnte. Immerhin will ich dir meine Meinung nicht aufzwingen. Wie oft muß ich es dir eigentlich noch aufschreiben, bis du es begreifst? Ich habe dir lediglich aufgezeigt, was an deiner Argumentation offensichtlich falsch ist.
Und ich meine mit falsch ein falsch im Sinne von Tatsachen, also etwas objektiv nachprüfbarem. Wenn du da einiges anders siehst, ich habe dir oben Fakten genannt, darüber kannst du gerne mit mir diskutieren, dann aber auch substantiiert und nichts vom Kaliber "hätte, wäre, wenn und wollt ich gern".
Aus dem Alter, in dem man pseudopolitische Kifferweisheiten als interessant betrachtet, bin ich nämlich schon einige Jährchen raus.

noisex
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Aalerich, das gibt für mich wenig Sinn. Selbst wenn ein Anwalt "Filesharing" als illegal ansehen würde,bedingt es, daß die Sache zum Beratungsfall werden kann, ja noch eine wie auch immer geartete Rechtsgutsverletzung. Es wird sicherlich nicht Otto Müller in eine Anwaltskanzlei gehen und (was er dann auch immer will) von seinem Nachbarn, von dem er weiß, daß dieser Filesharer ist, fordern lassen.

Solche Forderungen kommen eher auf wenn Otto Müller Rechteinhaber ist, und sein Nachbar (der Filesharer is) fröhlich das urheberrechtlich geschützte Material ohne Erlaubnis im Netz verteilt. Dann ist dieser aber wegen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesezt schadensersatz- und unterlassungspflichtig, und nicht weil er Filesharer ist.

noisex
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Das bekomme ich geistig nicht geschultert, sorry. Selbst wenn es irgendwo im Internetauftritt einer Kanzlei zu finden ist, daß Filesharing illegal ist, dann muß mich ja etwas dazu bewegen, da dann hin zu gehen, und etwas geltend zu machen. Und selbst wenn dann Otto Müller auf blauen Dunst und ohne Rechtsgutverletzung hingeht, und sich beraten läßt, wird der Anwalt nur sagen: " Keine Rechtsgutsverletzung, keine Klage." Wo soll dann da der Beratungsfehler sein?
Den würde man zugeben können, wenn am Ende dieses Gespräches dann rauskommt:" ja, wir klagen". Aber der Fall wird nicht eintreten, da man ja in die Klageschrift etwas reinschreiben muß, oder in die Abmahnung, etc. .So verständlicher? Eine solche "Sache" wird also gar nicht vor einen Richter kommen.

noisex
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Ja, das war wohl wirklich nur eine Frage der Zeit, bis du dich auch wieder mit sinnfreiem zu Wort meldest. Auch wenn ich deine derivative Legitimation nicht ganz so gelungen finde, trotzdem noch ein Versuch auch dir mal etwas einleuchten zu lassen.

Du hast irgendwo oben geschrieben, daß die Branche nicht verarmt. Zwar sei der Umsatz rückläufig, dafür steige aber der Gewinn. Das war dann Stein des Anstoßes.

Ich sehe das so: Wenn jemand bei steigendem Gewinn Umsatzverluste macht, liegt das zumeist darin begründet, daß die Preise für das spezielle Gut erhöht worden sind. Natürlich wird man auch mehr Gewinn machen können, wenn man einfach die Produktionskosten verringert, aber davon sinkt der Umsatz nicht.
Gewinn definiert sich für mich also in dem Beispiel als Stückgewinn. Ich stelle etwas her und wenn ich es dann verkauft habe, bleibt Geld übrig.
Allerdings hat diese Preiserhöhung den negativen Effekt, die Nachfrage dauerhaft zu senken. Das rangiert bei mir unter Mehrwert des Kapitals und damit unter Profit. Kannst du bei Suhr beispielsweise ganz nett nachlesen, ist aber eben auch eine etwas von der gemeinen Volkswirtschaft differenzierte Ansicht. Im Ergebnis kann man also nach Marx so viele "produktionsfremde" Effekte erzielen, daß die Gesamtwirkung trotz einem angestiegenen Gewinn auf ein Verarmen hinausläuft.
Die ökonomischen Vorgänge betrachten wir dabei gleich, aber das schreibe ich dir auch nicht zum ersten mal.

Dein Schluß, man hätte es einfach "nicht verstanden" ist demnach wieder falsch. Wir definieren einfach nur anders. Und auch das habe ich dir schon das ein oder andere mal hier hingeschrieben.

Zu der zweiten Sache, mit dem Beratungsfehler, die du allem Anschein nach gleich nutzen wolltest um deinem Unvermögen erneut freien Lauf zu lassen:
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, daß ich dir zu nahe trete, wenn ich dir sage, daß du davon nun überhaupt keine Ahnung hast, und das mit dem Kommentar eben etwas unglücklich unter Beweis gestellt hast. Allein, daß du ie alte Diskussion wieder aufrollen mußtest, wo doch eigentlich alles gesagt war - warum? Aber ich will ja nicht so sein, bitte, dann bilde mir doch mal einen Fall, in dem dieser "Beratungsfehler" denn nun im Zusammenhang mit Schadensersatz eintreten würde. Da bin ich wirklich gespannt. Bis dahin gehe ich mich dann noch ein wenig dem Broterwerb durch Dinge zu widmen, die ich nicht verstehen kann/will/darf...

noisex
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Blödsinn. Sorry.

Wenn sich der 16jährige etwas aus dem Muli herunterläd, was sich dann als "Spiel" herausstellt, dann bekommt er deswegen keinen Brief von einem Anwalt. Jedenfalls nicht ohne Anlaß. Da unser 16jähriger nun aber ein Spiel heruntergeladen hat, und Post von einem Anwalt nebst Zahlungsaufforderung bekommt, muß es dafür einen Grund geben. Dieser Grund wird darin liegen, daß derjenige, der Urherber- oder Verwertungsrechte an dem Spiel hat, sich genau aus der Verletzung des Urheber- oder Verwertungsrechtes durch einen Anwalt an den 16jährigen wendet. Dieses Beispiel hat also nichts mit einem Beratungsfehler, sondern vielmehr mit einer gerechtfertigten Reaktion zu tun. Mangels Beratungsfehler also kein Schadensersatz.
Nun etwas klarer geworden?

Hoffnungsvoll grüßend
noisex

Nachtrag: Du solltest, wenn ich mir deinen letzten Satz nochmals durch den Kopf gehen lasse, strikt zwischen Zivil- und Strafrecht zu trennen beginnen. Im Zivilrecht wird nämlich nicht einfach mangels öffentlichen Interesses "wegen Geringfügigkeit" eingestellt. Ohne diese Differenzierung kommen wir aber in der Diskussion nicht weiter. Es wird sonst einfach falsch. Sorry.
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Ja, dein Beispiel ist mir schon klar, aber es ändert sich an der Bewertung nichts wenn du das "anderen" in großen roten Lettern präsentierst.
Wenn der Rechteinhaber aufgrund seines absoluten oder relativen Rechtes gegen den 16jährigen wegen einer Verletzung diesen Rechtes vorgeht, dann ist das kein Beratungsfehler, wenn der Anwalt sagt:" Zahlen sie besser, bevor das ganze zur Verhandlung kommt". Ganz im Gegenteil.
Wo dieser simple Sachverhalt Probleme bereiten könnte, ist mir übrigens auch nach wie vor nicht klar.

noisex
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Tja, und ich frage mich wirklich langsam was das soll? Ich versuche dir jetzt in so ziemlich jedem Posting begreiflich zu machen, daß die Berechnung und die ökonomischen Prinzipien nicht streitig in Rede stehen, sondern lediglich die Definition von Gewinn und Profit unter uns. Darauf entgegnest du mir dann mit einer erneuten Repetitio von simplen Berechnungsbeispielen, um Berechnungen und ökonomische Prinzipien zu verdeutlichen, die doch gar nicht streitig in Rede stehen. Wozu?
Ich habe eingangs, nachdem ich dir grundsätzlich zugestimmt habe, lediglich die Behauptung aufgestellt, die Unterhaltungsindustrie könne auch trotz steigender Gewinne verarmen. Allerdings scheinen wir für Gewinn und Profit unterschiedliche Definitione zu gebrauchen, was sich eben darin äußert, dann unterschiedliche Ergebnisse zu erhalten. Gut, soll mir Recht sein, damit kann ich durchaus leben. Du allerdings scheinst mir da ein gewaltiges Problem damit zu haben, das sich bei dir allerdings bester Gesellschaft erfreuen dürfte, scheitert es bei dir doch am Verständnis, Umgangsformen und zum großen Teil auch am nötigen Wissen.
Anders ist es für mich nicht zu erklären, daß du hier deine Rechnung ständig wie einen räudigen Hasen aus dem abgewetzten Hut hervortust, und dabei nur die beigegebene Beleidigung, die deiner Argumentation wohl das nötige Gewicht verleihen soll, variierst.
Was es denn nun wirklich ist, das da hinter dieser aufgeblähten Grundschulrechnung steht, entmystifiziert sich in dem Moment, wo es dann heißt, "das sollen mir andere erklären". Man könnte es in Reinschrift fassen und es bliebe nur ein "da kommt nix mehr", bei dem ich nicht wüßte ob ich beschämt wegschauen sollte, oder mich doch zutiefst erheitert zeigen darf. Da geht dem Luftballon wohl einfach die Luft aus...

1) Die Sache mit dem Gewinn:

Deine Rechnung ist richtig, hat niemand jemals bestritten. Allerdings mag ich anmerken, daß es durchaus Personen gibt, die sagen, daß der Gewinn am Ende nicht alles sein kann. Die gehen dann davon aus, daß neben die Kosten, die in die Gewinnrechnung einfließen, noch Kosten hinzutreten, die sich "negativ" auswirken können, aber nicht Produktionsgebundene sind, und damit nicht in der Gewinnrechnung auftauchen dürfen. Diese Leute würden sagen, daß sich die Akkumulation solcher negativer Faktoren in der Gesamtheit dergestalt auswirken kann, daß von dem Gewinn nichts mehr als Profit bleibt. Die negativen Auswirkungen einer Gewinnsteigerung ( aus welchem Grund auch immer ) können den Gewinn konsumieren, und konterkarieren somit den zunächst positiv zu verzeichnenden Effekt.

Aber schreib deine Rechnung doch nochmal auf, ich lese das wirklich gerne und nehme es mit zunehmender Belustigung zur Kenntnis.


2) Die Sache mit der Beratung:

Wenn morgen jemand in meine Kanzlei kommt und sagt:" Guten Tag Herr ...mhmhmh..., mein Sohn hat hier dieses Schreiben ihres Kollegen erhalten, in dem er meinen Sohn im Namen seiner Mandantschaft, der Softwarefirma xyz folgende Rechnung aufstellt und um Zahlung eines Betrages iHv X€ zur aussergerichtlichen Einigung bittet", dann werde ich fragen:"was hat ihr Filius denn gemacht?".
Antwort wird dann sein:"Aus dem Internet so ein Spiel heruntergeladen, das hat er gemacht, mit so einer Software, die heißt eMule." Dann lese ich mir den Brief des Kollegen weiter durch und finde in den Anlagen ( wird in der Praxis selten anfänglich mitgeschickt ) Nachweise über die Urheber- und Verwertungsrechte, sowie Nachweise für die Urheberrechtsverletzung.
Ich persönlich denke mir dann, daß Filesharing ohnehin strafbar und illegal ist, und gebe den Rat: " das klingt nach einem Angebot, daß sie annehmen sollten."

Frage zum Sachverhalt: Worin liegt da der behauptete Beratungsfehler?
Antwort: Es gibt keinen. Der Rat war richtig, da nach ganz herrschender Rechtsauffassung ein Anspruch seitens des Anspruchstellers besteht.

erheitert
noisex
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Wundervoll, Stein des Anstoßes ist also in zweiter Instanz lediglich, daß mir ein Fehler beim Eintippen unterlaufen ist? Es sollte natürlich heißen: " Du hast oben (n- da war der Finger wohl noch drauf)irgendwo..." (s.u. N2)
Hättest du aber eigentlich drauf kommen müßen, immerhin hast du es im Original verfasst.
Zum anderen ist mir das vollkommen egal wie du im Bezug zur traditionellen Volkswirtschaft von vollständigen Bilanzen spricht. Wenn man die Sache aus Sicht der marx'schen Ökonomie heraus betrachtet kommt man eben zu einem anderen Ergebnis, da einfach unterschiedlich Definiert wird. Nichts anderes habe ich gesagt.
Oder überfordert das deine kognitiven Fähigkeiten? Und das möchte ich aus Gründen der Höflichkeit nicht als rhetorische Frage verstanden wissen.

Und dann tut es mir unwahrscheinlich Leid, dir sagen zu müssen, daß wohl gerade das Unwissen im Bezug auf die Rechtswissenschaft dich so kläglich am zweiten Diskussionspunkt versagen läßt. Wenn diese Rechnung mit der Unsumme von Softwarefirma XYZ kommt, und ich dem Vater des Jungen dann zur anstandslosen Zahlung rate, dann kann darin zwar ein Beratungsfehler liegen, der hat aber nichst damit zu tun, daß ich Filesharing als grundsätzlich illegal ansehe. Die Frage, die man sich dabei zuerst stellen muß ist nämlich, ob ein Anspruch besteht. Erst wenn der Anspruch objektiv erkennbar nicht besteht, und ich dann zur Zahlung rate, könnte ( Möglichkeit! nicht zwingend )ein Beratungsfehler vorliegen, der dann darauf fußen könnte, daß ich eine Fehlvorstellung des Begriffes "Filesharer" habe.

noisex

Nachtrag: Das mit deinen drei Pfeilen, das ist wieder "nicht ganz so perfekt", aber dieses Mal bin ich klüger, und petz' dem Ochs' nicht ins Horn.

Nachtrag zwei: Ich habe mir mal die Mühe gemacht und eine Seite zurück geblättert. Weißt du was mir da aufgefallen ist? Da steht "Du hast oben irgendwo...", ich habe mich demnach gar nicht vertippt, sondern du einfach falsch gelesen. Übrigens auch falsch abgeschrieben, ist mir "nirgendswo" doch im Vokabular wirklich mehr als fremd.
 
noisex, 01.01.1970, 01:00
Ja, das ist wohl die ultima ratio der geistig Besitzlosen, ich rege mich da schon lange nicht mehr auf, schließlich ist es Tag ein, Tag aus die selbe, alte Leier.
Auch solche kleinen Entgleisungen wie das hier erwähnte "typisch, unterdurchschnittlich intelligent, und von minderer Auffassungsgabe" ist doch meist nicht mehr als entweichender Ärger über eigene Unzulänglichkeiten und Wut darüber, daß man mit seiner Meinung nicht am großen gesellschaftlichen Konsens teilhat. Und ja, es ist müßig das Gespräch fortzuführen. Aus Erfahrung weiß ich, daß der höchstwahrscheinlich erreichte Effekt in keinem rentablen Verhältnis zum Aufwand stehen wird.
Ich könnte Versuchen bei dir um Verständnis dafür zu bitten, daß diese Schlüße, zu denen ich nach 20 Jahren Ausbildung gekommen bin, und die der Gesellschaft so ungemein schaden, und dir obendrein nicht in den Kram passen wollen, doch eigentlich gar nicht die meinen sind, sofern es sich darauf bezieht, daß man Filesharing als grundsätzlich illegal betrachtet. Das wurde im Sachverhalt vorgegeben. Aber gut, wie hier mit Verstand verstanden wird, versteht sich wohl ohne weitere meiner wohlmeinenden Worte.
Und wohlmeinend lehne ich dann - auch dankend - den Rat ab, nach der Ausgestaltung des Beratungsfehlers hier im Board zu suchen. Es ist hier zwar sehr interessant um einen Gewissen Eindruck von einer Szene zu bekommen, aber es mangelt hier einfach am Gehalt. Ohnehin gibt es in unserem kleinen Beispiel so keinen Beratungsfehler.
Was am Ende bleibt ist dann immer die Frage nach der juristischen Leistungsfähigkeit und der Qualität dieser. Da wird einem viel vorgeworfen von den unterschiedlichsten Leuten, und man ist anfänglich bemüht um Antwort, bis einem das "meine Sandburg, deine Sandburg" irgendwann selbst zu den Ohren herauskommt, und man sich selbst gar nicht mehr reden hören will von den Anforderungen, die an einen Juristen im Studium, im Referendariat und im Berufsleben gestellt werden. Irgendwann sieht mann es dann einfach ein, es muß eben auch dumme Leute geben.

noisex
 
Pathfinder, 01.01.1970, 01:00
Sagt mal, habt ihr sie noch alle beieinander?

DSLRomik, du postest hier wie der sprichwörtliche Elefant im Porzellanladen durch die Gegend, ich habe dir in diesem Thread allein 7 Posts zusammenfügen müssen. Vom Inhalt wollen wir erst gar nicht anfangen. 72h Sperre damit du wieder runterkommst. :evil:

SantaCruz: warum muss ich deine Frage dreimal lesen? (1 (http://www.emule-web.de/board/11028-kazaa-nachricht-illegales-downloaden.html), 2 (http://www.emule-web.de/board/3418-warnung-von-einem-kazaa-nutzer-post107526.html), und in diesem Thread) Board Rules beachten! Auch für dich 72h Pause.

tacky: Stay on Topic! Wir wollen weder wissen was du für Dateien anbietest, noch was deine Verwandschaft beruflich macht. Hier geht es um Fakten die Meldung im ersten Post betreffend, alles was deine persönlichen Filesharing-Erfahrungen betrifft ist irrelevant.
 
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