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Bekämpfung von Filesharing belastet Justiz

News vom: 10.11.2006, 17:04 Uhr

Die Bekämpfung des Angebots urheberrechtlich geschützter und nicht lizenzierter Musik in Tauschbörsen hat sich zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Justiz entwickelt. Die Bearbeitung der Anzeigen sei für die Staatsanwaltschaften sehr aufwendig und teuer. Den Produzenten gehe es aber in erster Linie um die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Internetnutzer und weniger um deren Bestrafung.

Deswegen müsse man über eine rasche Einstellungsmöglichkeit von Ermittlungsverfahren nachdenken. Nach der derzeitigen Rechtslage müssen die Staatsanwaltschaften vom Internetprovider die zu einer IP-Adressen gehörigen Nutzerdaten besorgen, um den hinter einem Tauschvorgang stehenden Anwender zu identifizieren. Weil die Provider pro Adresse 35 bis 40 Euro in Rechnung stellten und bei einer einzigen Anzeige oftmals mehrere 10.000 solcher Adressen zu ermitteln seien, entstehen der Justiz nach Angaben der Ministerin Kosten in Millionenhöhe.
Andererseits kommen die Musikproduzenten nur dann an die Namen ihrer Schädiger, wenn sie die Ermittlungsbehörden einschalten. Selbst ein Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegen Provider , wie er nach der geplanten Reform des Urheberrechts vorgesehen ist, dürfte nach Einschätzung der Ministerin die Lage nicht verändern, weil der Weg über die Strafanzeige für die Produzenten immer noch günstiger sei. Die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter: "Bei dieser Sachlage stellt sich mir die Frage, ob das Strafrecht das richtige Mittel zur Lösung dieser Problematik ist."

Überarbeitete Version des Heise Online Artikels vom 10.11.2006
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80844


 

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