eMule der P2P Filesharing Client dient zum downloaden von Filmen, Movies, Software, Spielen, Games und Erotik. Zum herunterladen braucht eMule eine schnelle Internet Connection Verbindung bzw. Internet Zugang notwendig: DSL Flatrate und guter Provider: Arcor, T-Online, Congster

   eMule

Filesharing eMule MoDs Overview  

eMule Filesharing News !  

P2P eMule-Board  

  eMule Features

eMule Skins P2P

      eMule FaQ for Filesharing

Server.Met     

Nodes.dat

    Impressum


 
 
 



 
eMule Mods News eMule News >>

 

Maximal 50 Euro Abmahngebühr für illegalen Download

News vom: 18.11.2006, 16:25 Uhr

Die Justizministerin hat einen neuen Gesetzentwurf zum Schutz des geistigen Eigentums vorgelegt. Das war notwendig geworden, nachdem Anwälte selbst für Bagatelldelikte höchste Abmahngebühren verlangt hatten.

Wenn Jugendliche ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück im Internet zum Download anbieten oder sich kleine Bilder von Popstars oder Stadtplanausschnitte auf ihre Internet-Seite laden, sollen Anwälte dafür nicht hohe Abmahngebühren verlangen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Freitag in Berlin vorstellte. Wenn es sich um einen einfachen Fall mit nur einer Urheberrechtsverletzung handele, dürfe die Kanzlei für die erste Abmahnung nur noch 50 Euro in Rechnung stellen.

Diese Regelung solle eine Verletzung geistigen Eigentums nicht bagatellisieren, stellte Zypries klar. „Aber wenn Anwälte in einem solchen Fall ein Honorar von 2500 Euro in Rechnung stellen, schießen sie eindeutig übers Ziel hinaus“.

Allerdings sollten nur solche Surfer vor überzogenen Abmahnungskosten geschützt werden, die keine geschäftlichen Interessen verfolgen. Die 50-Euro-Regel gelte nicht für Tauschbörsennutzer, die das Urheberrecht in gewerblichem Ausmaß verletzen, sagte die Ministerin.
Die Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs hat das Justizministerium einem Gesetzentwurf angegliedert, mit dem eine bereits überfällige EU-Richtlinie zum Schutz des geistigen Eigentums in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Unter anderem müssen dazu das Urheberrechtsgesetz, das Patentgesetz und das Markengesetz geändert werden.

Unter anderem will die EU im Urheberrecht die Auskunftsansprüche der möglicherweise Geschädigten erweitern: Der bisherige Weg über ein Strafverfahren soll nicht mehr nötig sein. Auch bei einer Klage auf Unterlassung oder Schadenersatz vor einem Zivilgericht soll etwa eine Plattenfirma beantragen können, dass ein Internet-Provider Auskunft über einen Tauschbörsennutzer erteilt.

Der überarbeitete Gesetzentwurf soll Anfang 2007 im Kabinett vorliegen und 2008 in Kraft treten.

Überarbeitete Version des Artikels von DieWelt.de vom 17.11.2006
http://www.welt.de/data/2006/11/17/1114295.html


 

Über dieses Thema im Forum diskutieren !

Fehler: Konnte Verdingung nicht herstellen

 

 

Internet Zugang notwendig: DSL Flatrate und guter Provider: Arcor, T-Online, Congster

 

 

PAGERANK

exclusivs:
eMule .:. Server.Met .:. eMule Download .:. eMule-Anleitung .:. eMule-Archiv .:. allnews.de .:. eMoogle Amazon: Computerspiele

0.00591993331909