News vom: 18.11.2006, 16:25 Uhr
Die Justizministerin hat einen neuen Gesetzentwurf zum Schutz des geistigen
Eigentums vorgelegt. Das war notwendig geworden, nachdem Anwälte selbst für
Bagatelldelikte höchste Abmahngebühren verlangt hatten.
Wenn Jugendliche ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück im Internet zum
Download anbieten oder sich kleine Bilder von Popstars oder Stadtplanausschnitte
auf ihre Internet-Seite laden, sollen Anwälte dafür nicht hohe Abmahngebühren
verlangen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Freitag in Berlin vorstellte. Wenn es
sich um einen einfachen Fall mit nur einer Urheberrechtsverletzung
handele, dürfe die Kanzlei für die erste Abmahnung nur noch 50 Euro in
Rechnung stellen.
Diese Regelung solle eine Verletzung geistigen Eigentums nicht bagatellisieren,
stellte Zypries klar. „Aber wenn Anwälte in einem solchen Fall ein Honorar
von 2500 Euro in Rechnung stellen, schießen sie eindeutig übers Ziel hinaus“.
Allerdings sollten nur solche Surfer vor überzogenen Abmahnungskosten geschützt
werden, die keine geschäftlichen Interessen verfolgen. Die 50-Euro-Regel
gelte nicht für Tauschbörsennutzer, die das Urheberrecht in gewerblichem Ausmaß
verletzen, sagte die Ministerin.
Die Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs hat das Justizministerium einem
Gesetzentwurf angegliedert, mit dem eine bereits überfällige EU-Richtlinie zum
Schutz des geistigen Eigentums in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Unter
anderem müssen dazu das Urheberrechtsgesetz, das Patentgesetz und das
Markengesetz geändert werden.
Unter anderem will die EU im Urheberrecht die Auskunftsansprüche der
möglicherweise Geschädigten erweitern: Der bisherige Weg über ein
Strafverfahren soll nicht mehr nötig sein. Auch bei einer Klage auf Unterlassung
oder Schadenersatz vor einem Zivilgericht soll etwa eine Plattenfirma
beantragen können, dass ein Internet-Provider Auskunft über einen
Tauschbörsennutzer erteilt.
Der überarbeitete Gesetzentwurf soll Anfang 2007 im Kabinett vorliegen und 2008
in Kraft treten.
Überarbeitete Version des Artikels von DieWelt.de vom 17.11.2006
http://www.welt.de/data/2006/11/17/1114295.html
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