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IP-Adressen werden nur noch sieben Tage gespeichert |
News vom: 22.02.2007, 02:10 Uhr
Einem Bericht des IT-Magazins heise online zufolge reduziert die T-Com derzeit
die Speicherungsdauer der IP-Adressen von DSL-Nutzern von bisher 80 Tagen auf
nun nur noch sieben Tage. Die T-Com habe die Änderung der Praxis zur Speicherung
der IP-Adressen bestätigt. Die technische Umsetzung der Maßnahme werde einige
Monate beanspruchen.
Die T-Com reagiere damit auf die aktuelle Rechtslage, nach der es den Providern
untersagt ist, bei zeit- und volumenunabhängigen Zugängen - also
Flatrates -, die dynamisch vergebenen Internet-Adressen längerfristig zu
speichern. Von der Maßnahme sollen auch Internet-Provider wie T-Online, Congster
oder 1&1 betroffen sein, die den T-Com-Backbone als Vorleistungsprodukt nutzen
und damit IP-Adressen aus dem T-Com-Vorrat vergeben. Auch Arcor soll
seine Speicherungspraxis umstellen, das Unternehmen wollte dies jedoch nicht
bestätigen. Hinweise von nicht genannten Informanten aus staatlichen
Ermittlungsbehörden würden jedoch darauf hindeuten, dass auch Arcor seit kurzem
keine persönlichen Daten zu IP-Adressen mehr übermittelt, wenn die
Adressen vor mehr als acht Tagen vergeben wurden.
Ein Staatsanwalt äußerte sich heise online gegenüber besorgt über die Maßnahme.
Demnach könnten hierdurch sogar große Ermittlungsverfahren scheitern und das
Betrügen im Internet würde leichter. Der Staatsanwalt befürchtet eine Zunahme
von Eilanfragen bei der T-Com. Diese müsse durch organisatorische und personelle
Maßnahmen sicherstellen, das bei der engen Frist von sieben Tagen kein
Datenverlust eintritt. Als Hintergrund der Maßnahme vermutet er eine
Überschwemmung des Providers mit Anfragen zu Urheberrechts-Verletzungen durch
eine Welle von Strafanzeigen gegen mutmaßliche Tauschbörsen-Nutzer. Die T-Com
würde jetzt die Notbremse ziehen.
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Blomy, 01.01.1970, 01:00
Und bei DSL-Flatratekunden sind sie sogar gesetzlich verflichtet, sie sofort zu löschen. Sorrow, 01.01.1970, 01:00
Stillschweigend ändern die großen deutschen Internet-Provider ihren Umgang mit den Verbindungsdaten ihrer Kunden. Offenbar werden vor allem die dynamisch vergebenen IP-Adressen für DSL-Kunden neuerdings schon nach wenigen Tagen wieder gelöscht. Wie heise online erfuhr, laufen Anfragen von Strafverfolgern im Falle von Telekom und Arcor bereits ins Leere, wenn Daten verlangt werden, die älter als sieben Tage alt sind....ein nicht unerfreulicher aspekt...
...ich begrüsse diesen schritt, und hoffe, dass es etwas länger so bleibt, bzw die datenspeicherung vorerst ausgesetzt wird (wenn sichs denn machen lässt)... :lol:
...den gesamten artikel gibbet hier (http://www.heise.de/newsticker/meldung/85609)...
Sorrow :mrgreen: Sorrow, 01.01.1970, 01:00
...@Piping Butt:...
...nur weil keine antwort auf deinen thread kam heisst das noch lange nicht, dass er von der boardbelegschaft "überlesen" wurde...
...also keine angst desterwegen... :wink:
...und: die T-Com speicherte vorher die daten 80 tage lang...!
...steht sogar in der von dir verlinkten providerliste...! :P
Sorrow :mrgreen: Sorrow, 01.01.1970, 01:00
Und bei DSL-Flatratekunden sind sie sogar gesetzlich verflichtet, sie sofort zu löschen....schön wärs gewesen, wenn sie das auch getan hätten... :neutral:
Sorrow :-) Sorrow, 01.01.1970, 01:00
Bürgerrechtler gegen siebentägige Speicherung von Verbindungsdaten
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert in einem offenen Brief die Entscheidung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, einer einwöchigen Vorhaltung von Verbindungsdaten durch die T-Com zuzustimmen. "Mit großem Erstaunen und einigem Entsetzen haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sie die generelle Speicherung von IP-Adressen über das Ende der jeweiligen Verbindung hinaus für die Dauer von sieben Tagen akzeptieren und für rechtskonform halten", heißt es in dem Schreiben. Die Bürgerrechtler warnen, dass mit Hilfe der gespeicherten Daten das Nutzungsverhalten sämtlicher Surfer "minutiös" nachvollzogen werden könne.
Schaar hatte die siebentägige Frist vor kurzem als gesetzeskonform und datenschutzverträglich erklärt. Die Datenspeicherung ist seiner Ansicht nach "zur Missbrauchseingrenzung" und zum Schutz "gegen unerlaubte Zugriffe beziehungsweise äußere Angriffe" statthaft. Dem Arbeitskreis zufolge steht die Befürwortung dieses Kompromisses jedoch "in klarem Widerspruch" zur Entscheidung des Landgerichts Darmstadt vom Dezember 2005, die mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Oktober rechtskräftig geworden ist. Der Münsteraner Holger Voss hatte in dem Fall gegen die Deutsche Telekom beziehungsweise T-Online geklagt, nachdem er wegen einem Forumsbeitrag in Telepolis vor Gericht zitiert worden war.
...den kompletten artikel dazu gibbet hier (http://www.heise.de/newsticker/meldung/86531)...
Sorrow :-) Sorrow, 01.01.1970, 01:00
Einwöchige Speicherung von Verbindungsdaten als "Zumutung" kritisiert
Die Musikindustrie sieht ihre Strategie der Massenanzeigen durch die von der T-Com beschlossene Verkürzung der Vorhaltung von IP-Adressen auf sieben Tage bedroht und insbesondere langfristige Ermittlungen gefährdet. "Wir sind zwar im Stande, einen Strafantrag innerhalb von 24 Stunden heraus zu geben", zeigt sich Clemens Rasch, Geschäftsführer der Hamburger proMedia GmbH, optimistisch. Sein Haus spürt im Auftrag der Musikindustrie Urheberrechtsverletzungen im Internet und auf physischen Datenträgern auf. Ob die Staatsanwaltschaften die eingereichten Fälle innerhalb einer Woche aber bearbeiten und die Herausgabe von Nutzerdaten hinter den Netzadressen durch die Provider anordnen könnten, müsse man sehen.
http://oas.wwwheise.de/RealMedia/ads/adstream_lx.ads/www.heise.de/newsticker/meldungen/multimedia/500806773/Middle2/webex05_07ros/webex05_07ros_SCRIPT.html/61633130303437613435663932623730?_RM_EMPTY_
Rasch erachtet diese Zeitspanne jedenfalls als "ziemliche Zumutung" für die Behörden. Man sei aber bei der Mehrzahl der Fälle rund um Tauschbörsen auch bei der Einwochenfrist "auf gutem Weg, mit den Staatsanwaltschaften zurechtzukommen". Anders sei es bei der Aufklärung von Straftaten rund um Release Groups, wo man mehr Zeit zur Aufklärung brauche. Behindert sieht der ehemalige Jusitziar der deutschen Phonoverbände zudem die Strafverfolgung von Fällen mit kinderpornographischem Charakter oder Betrug.
Einen ausführlichen Bericht zur Arbeit der proMedia liefert ein Online-Artikel in c't – Hintergrund:
Hausbesuch bei den "Piratenjägern" der Musikindustrie (http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/86685)...hier (http://www.heise.de/newsticker/meldung/86686) zu finden...
Sorrow :| Sorrow, 01.01.1970, 01:00
Datenschutzbeauftragter: Kritik an einwöchiger IP-Speicherung "abwegig"
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat Bedenken von Bürgerrechtlern gegen den vereinbarten Kompromiss zur siebentätigen Vorhaltung von Verbindungsdaten durch die T-Com entschieden zurückgewiesen. "Datenschutzpolitisch halte ich es für einen Erfolg, dass erreicht werden konnte, die Speicherungsdauer von zunächst 80 Tagen auf sieben Tage zu verringern", schreibt er in seiner Antwort auf einen Brief des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Die Kritik, es handele sich dabei um eine "Vorratsspeicherung", mit der "staatskritische Äußerungen" verfolgt werden könnten, hält Schaar für "abwegig". Eine solche pauschale Sichtweise desavouiere letztlich alle, die sich mit guten Gründen gegen die geplante Verpflichtung für Provider zur sechsmonatigen Aufbewahrung der Verbindungs- und Standortdaten wenden.
Dem Arbeitskreis zufolge steht die Haltung Schaars, der die siebentägige Frist als gesetzeskonform und datenschutzverträglich bezeichnet hatte, "in klarem Widerspruch" zu einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt vom Dezember 2005, die vom Bundesgerichtshof im Oktober vergangenen Jahre bestätigt worden war. Der Münsteraner Holger Voss hatte in dem Fall gegen die Deutsche Telekom beziehungsweise T-Online geklagt, nachdem er wegen einem Forumsbeitrag in Telepolis vor Gericht zitiert worden war.
...von hier (http://www.heise.de/newsticker/meldung/86914)...
Sorrow :neutral: ClondikeCat, 01.01.1970, 01:00
:yes: Ha, kaum beschließt die Deutsche Bundespost, aeeehm, T-Com / T-Online, die freche, gegen bislang geltende Datenschutzbestimmungen verstoßende 80 Tage Vorratsdatenspeicherung ad acta zu legen und auf Datenschutzrechtlich immer noch inakzeptable 7 Tage herunterzustutzen, kommen auf einmal die Abmahner und legen offen, wie ihr System bislang funktioniert hat.
Auf der einen Seite wird versucht einen gesetzlichen Boden für Einbrüche in die Privatshäre zu schaffen (Onlinedurchsuchung), auf der anderen Seite wird seit Langem mit unrechtmäßig ermittelten Daten auf P2P User geschossen und offen gemeckert, wenn der Strom dieser unerlaubt gespeicherten Daten zu versiegen droht.
Eigentlich dürften Logdaten nur 48 Stunden im System verbleiben (solange eben, bis sie zu Abrechnungszwecken weiterverarbeitet wurden und akute abuse Meldungen bearbeitet sind). Danach ist nur noch Userkennung / Zeitraum / Übertragungsvolumen da. Bei begründetem Tatverdacht kann dann auf richterliche Anordnung hin ein Nutzer gezielt überwacht und geloggt werden.
Aber, da geltendes Recht ja wirtschaftlichen Interessen im Wege steht, wird es mal stillschweigend außer Kraft gesetzt. Das da schon mal Leute Parallelen zum MFS und zur GESTAPO sehen, ist kaum verwunderlich. Die gerade laufende Debatte um die Onlinedurchsuchung lenkt langsam auch meine Sichtweise in diese Richtung.
Pig Brother is watching you.
greetz
... Cat ... ;) Piping Butt, 01.01.1970, 01:00
Jo. Enige Provider machen das ja gar net mehr. T-Doof hat jetzt immerhin von 40 Tagen auf 7 Tage verkürzt.
Hier hatte ich ja auch nen Thread zum Thema aufgemacht:http://www.emule-web.de/board/12040-aktuelles-zum-thema-ip-speicherung.html
Da findet ihr auch den Link mit der Providerliste. Falls nicht gesehen....
Eventuell kann man die Threads ja auch zusammenlegen. Piping Butt, 01.01.1970, 01:00
Ja sorry, war nen Flüchtigkeitsfehler.:whistle :mrgreen:
Und ja der Thread von mir hat einige Klicks...
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