News vom: 11.03.2007, 00:00 Uhr
Der Bundesrat hat sich gemäß den Wünschen der Musikindustrie für die
Streichung des Richtervorbehaltes bei den geplanten Auskunfts-Anprüchen
gegen Internetprovider über Nutzerdaten und für eine Erhöhung der
Schadensersatzregelung bei Verstößen etwa gegen Urheber-, Marken- oder
Patentrechte ausgesprochen. In ihrer Plenarsitzung am Freitag in Berlin
stimmten die Länderchefs für die entsprechenden Empfehlungen des
Rechtsausschusses. Die Länderkammer fordert demnach eine deutliche
Verschärfung des heftig umstrittenen Regierungsentwurfs zur einfacheren
zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte.
Hauptzielrichtung des Vorstoßes ist es, Urheberrechtsverletzer im Internet
leichter zu enttarnen.
Die Bundesregierung hat bei ihrem Entwurf zur Umsetzung einer lange
umkämpften EU-Richtlinie vorgesehen, erstmals einen Auskunftsanspruch gegen
unbeteiligte Dritte wie Zugangsanbieter zum Internet zu schaffen – danach müssen
etwa Internet-Provider Auskunft über die Daten von Nutzern gegenüber
Rechteinhabern geben, wenn diese den Nutzern Verletzung ihrer
Urheberrechte unter anderem an Musik oder Filmen vorwerfen. Diese
Auskunftsrechte sollen unter anderem Vertreter der Musik- und Filmindustrie
bei einem "gewichtigen Eingriff" in Urheberrechte gegenüber
einem "in gewerblichem Ausmaß" tätigen Provider geltend machen
können. Der Rechtehalter soll dabei im Fall eines Tauschbörsendelikts klar
machen müssen, dass seine Rechte "in gewerbsmäßiger Weise unter einer
bestimmen IP-Adresse" verletzt worden sind. Die Regierung hält
überdies bei Internetfällen die Einholung einer richterlichen Genehmigung
für nötig. Die Kosten für eine entsprechende Anordnung soll zunächst der
Verletzte tragen.
Zugleich wandte sich der Bundesrat auch gegen das Ansinnen der
Bundesregierung, mit einer Gebühr in Höhe von 200 Euro pro Antrag auf
ein Auskunftsersuchen die Lahmlegung des Justizapparates durch
Urheberrechtsfälle zu verhindern. Dies könne "eine Rechtsverfolgung unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnlos erscheinen lassen".
Darüber hinaus will der Bundesrat der umstrittenen Anzeigenmaschinerie der
Firma Logistep eine ausdrückliche rechtliche Basis verschaffen.
Beim Schadensersatz schlagen die Länder vor, dass der Rechteinhaber
künftig unter bestimmten Voraussetzungen die doppelte Lizenzgebühr als
vermuteten Verletzergewinn verlangen können soll. Bisher erhalte dieser
in der Praxis häufig lediglich die einfache Lizenzgebühr, sodass für den
Verletzer ein Verstoß relativ risikolos sei. Insgesamt hat der Bundesrat so
die Forderungen der Phonoverbände schier ohne Abstriche übernommen.
Gekürzte Version des Heise-Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86487
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