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Die Privatkopie bleibt erlaubt

News vom: 08.07.2007, 13:09 Uhr

Nach langem Ringen hat der Bundestag mit großer Mehrheit für die Gesetzesnovelle zum Urheberrecht gestimmt. Allerdings fehlt einigen eine «Bagatellklausel».

Privatkopien von nicht geschützten CDs und DVDs bleiben weiterhin erlaubt. Das sieht die Reform des Urheberrechts vor, die der Bundestag am Donnerstag nach monatelangen Diskussionen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP verabschiedet hat. Nach der Neuerung bleibt die private Kopie - auch in digitaler Form - erlaubt. Allerdings wird die Privatkopie einer rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Davon betroffen sind Nutzer illegaler Tauschbörsen im Internet, die Downloads von unrechtmäßig hergestellten Vorlagen anbieten. Nach wie vor darf auch zu privaten Zwecken kein Kopierschutz geknackt werden.

Mit der Gesetzesnovelle mache man das Urheberrecht «fit für das digitale Zeitalter», sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) sprach von einem «ausgewogenen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern und den Nutzern». Die Reform gilt als eines größten justizpolitischen Reformvorhaben der vergangenen Jahre.

Während Medienverbände die Gesetzesänderung begrüßten, kritisierte die Verbraucherzentrale Bundesverband, gelegentliche Privatkopierer würden mit gewerblichen Kopierern «in einen Topf» geworfen. Auch die Linke und die Grünen beklagten das Fehlen einer «Bagatellklausel». Ohne eine Regelung, die die strafrechtliche Verfolgung weniger schweren Fälle verhindere, drohe eine «Kriminalisierung der Schulhöfe», warnte Petra Sitte von der Linksfraktion. Die deutschen Phonoverbände drohen hingegen mit einer Verfassungsklage, weil sie den Schutz geistigen Eigentums nicht ausreichend geschützt sehen.

Auszug aus: http://www.netzeitung.de/deutschland/689630.html



 

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