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Musikindustrie darf nicht an Vorratsdaten

News vom: 20.03.2008, 18:24 Uhr

Erste Reaktionen auf Karlsruher Eilentscheid: Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten am gestrigen Mittwoch wird von Bürgerrechtlern und Politikern unterschiedlich interpretiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßt, dass Karlsruhe die Verwendung der verdachtsunabhängig zu speichernden Telefon- und Internetdaten erheblich eingeschränkt hat. Dies habe "ganz erhebliche Konsequenzen" für die Praxis der Musikindustrie zur Abfrage hinter IP-Adressen stehender persönlicher Nutzerdaten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erwartet hingegen nur "geringfügige Einschränkungen".

Ein Zugriff auf die Nutzerspuren dürfe bei "erheblichen" oder "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" nur dann nicht mehr erfolgen, wenn diese nicht ohnehin bereits von den Providern etwa zu Abrechnungszwecken vorgehalten würden. Die meisten Zugangsanbieter haben bisher aber noch gar keine Systeme und technischen Lösungen aufgesetzt, um die gesetzlich geforderten Vorratsdaten und die für eigene Belange aufbewahrten Verbindungsinformationen zu trennen.

Schaar unterstrich dagegen in Berlin, dass Ermittler nur noch bei der Verfolgung schwerer Straftaten auf die so genannten Verkehrsdaten zugreifen dürften. Dies sei bei der Teilnahme an Tauschbörsen nicht der Fall. Damit entfalle auch die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, Anzeigen der Musikindustrie in diesem Punkt nachzugehen. Zugleich erhoffte sich Schaar "ein noch weitergehendes Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung" in der noch ausstehenden Hauptsacheentscheidung über die von Tausenden Nutzern und Oppositionspolitikern eingebrachten Verfassungsbeschwerden.

Für Thilo Weichert, den Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, bleibt weiterhin offensichtlich, "dass nicht nur die Nutzung von TK-Verbindungsdaten für minder schwere Straftaten gegen unsere Verfassung und gegen den europäischen Grundrechtsschutz verstößt". Dies sei vielmehr auch schon bei schon bei ihrer monatelangen anlasslosen Speicherung der Fall. Dies solle und könne aber vorrangig der Europäische Gerichtshof (EuGH) und erst nachrangig das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die Bundesregierung müsse zugleich auf europäischer Ebene alles unternehmen, um die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung rückgängig zu machen.

Zugleich begrüßte die Lobbyvereinigung der deutschen Internetwirtschaft eco. "das klare Signal in Richtung Musikindustrie", dass die gespeicherten Daten nicht etwa zur Aufklärung von Urheberrechtsverletzungen verwendet werden dürften.

gekürzte Fassung von:
http://internet.magnus.de/software-tools/artikel/datenschuetzer-musikindustrie-darf-nicht-an-vorratsdaten.html



 

Über dieses Thema im Forum diskutieren !

Deer-Hunter, 01.01.1970, 01:00
freie Bahn ist dann eh der falsche Ausdruck stimmt :-) Harren wir daher mal der Dinge die da noch kommen werden :-)
 
fafner, 01.01.1970, 01:00
Selten fasst das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss, der Menschen nutzt, die etwas Illegales tun. Die Entscheidung der Richter, die Herausgabe von auf Vorrat gespeicherten Internet- und Telefondaten an die Staatsanwaltschaft vorerst nur zuzulassen, wenn ein Verdacht auf eine „schwere Straftat“ vorliegt, hat einen - sicherlich unerwünschten - Nebeneffekt: Offensichtlich ermöglicht er Nutzern von Tauschbörsen, Musik- und Videodateien illegal herunterzuladen, ohne dass ihr Handeln bestraft werden kann.

Klar ist aufgrund des Urheberrechtsgesetzes: Wer kopierte Dateien wie etwa Lieder im MP3-Format bei KaZaA, eDonkey, eMule oder BitTorrent anbietet, macht sich ebenso strafbar wie jemand, der dort „offensichtlich rechtswidrig hergestellte“ Dateien herunterlädt. Aber wie können die betrogenen Urheber die gegen das Gesetz verstoßenden Tauscher erwischen?

Selten anonym

„Sauger“ von Musik- oder Videodateien sind in Online-Tauschbörsen keineswegs anonym unterwegs. Dafür sorgt ihr Internetzugang. Unter den scheinbar nutzlosen Zifferkolonnen, die Provider wie etwa T-Online oder Arcor auf Vorrat speichern und ab Januar 2009 sogar ein halbes Jahr aufheben müssen, steckt eine Zahl, die mehr verrät als manchem Surfer lieb sein dürfte: die IP-Adresse. Sie besteht aus vier Zahlenkolonnen, zum Beispiel 84.56.297.181. Wer im Internet unterwegs ist, weist sich mit dieser Nummer aus, wenn er Websites, Tauschbörsen oder Server besucht.

Die meisten Surfer bekommen bei jedem Gang durch das Internet vom Provider eine neue Identifikationsnummer. Komplettanbieter wie T-Online oder Arcor, aber auch sogenannte Resaler wie 1&1 oder Freenet, und andere Anbieter können jeder gespeicherten IP-Adresse eindeutig einen Kunden zuweisen.

Keine schwere Straftat

Für Medienkonzerne, die gegen die illegale Nutzung von Tauschbörsen vorgehen, war die IP-Adresse bislang die einzige Möglichkeit, den Surfern auf die Schliche zu kommen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat sie nun versperrt. Denn das illegale Herunterladen können die Urheber zwar weiterhin verfolgen, die Sauger können sie aber nicht mehr belangen. Denn aufgrund der neuen Rechtslage sind die Daten „nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn sie Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO sind“.

Verletzungen des Urheberechts werden seit einigen Jahren im großen Stil verfolgt. Mehrere zehntausend Strafanträge hat allein die Firma proMedia GmbH gestellt. Sie vertritt etwa vierzig Musiklabels. Mit einer speziellen Software registrieren solche Anti-Piraterie-Firmen Rechtsverstöße in Tauschbörsen. Daraufhin gehen Strafanzeigen gegen Unbekannt an die Staatsanwaltschaft - mit Datum, IP-Adresse und Dateiname als Beweisgrundlage. Die Staatsanwaltschaft hatte bisher die Pflicht, beim Provider herauszufinden, wer hinter der jeweiligen IP-Adresse steckt. Diese Pflicht ist nun entfallen. Das illegale Downloaden von Dateien, also der Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, ist keine schwere Straftat.

„Ganz erhebliche Konsequenzen“

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, erwartet „ganz erhebliche Konsequenzen“ für die Praxis der Musikindustrie. Das bisherige Verfahren sei nach den Karlsruher Vorgaben nicht mehr zulässig. Die Speicherung von Telekommunikationsdaten sei weiterhin erlaubt, allerdings nur für Abrechnungszwecke.

Der Beauftragte des Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, geht mit seiner Interpretation der Entscheidung der Karlsruher Richter sogar noch weiter: „Die jüngste Initiative des Bundesrates zur Nutzung der Vorratsdaten zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen ist einzustampfen.“

Provider wechseln

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch nur einem Eilantrag teilweise stattgegeben. Dieser Beschluss gilt vorerst nur sechs Monate; das Urteil in der Sache steht noch aus. Einer der Kläger, der Jurist Patrick Breyer vom „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“, geht davon aus, dass die Richter die Entscheidung nicht mehr ändern werden. „Ich halte es für ausgeschlossen, dass der Beschluss gekippt wird.“

Breyer weist darauf hin, dass die Provider nach wie vor die Möglichkeit haben, die Daten zu speichern. Und zwar sieben Tage lang, weil diese Frist nicht als Vorratsspeicherung gilt. Theoretisch ist es also möglich, dass Firmen wie proMedia versuchen, in dieser Zeit an die Daten zu kommen und das Gesetz zu unterlaufen. Doch hier gibt es Möglichkeiten jenseits von Beschlüssen und bevorstehenden Gesetzesänderungen, den Speichervorgängen der Provider zu entgehen. „Man wechselt einfach zu einem Provider, der die Daten überhaupt nicht speichert“, sagt Breyer.

Text: FAZ.NET
 
Stulle, 01.01.1970, 01:00
sehr geil! freu ich mich.
 
Stulle, 01.01.1970, 01:00
selbstredend haben die sauger keine freie bahn, aber nun haben die geldgeilen anwälte auch keine mehr und das freut mich so. ;)
 
Stulle, 01.01.1970, 01:00
das BVG ist das höchste gericht in deutschland. beschlüsse von diesem haben einen sehr hohen wert und wie der artikel schon sagt, die initiative des BuRa kann eingestampft werden.
 
Sorrow, 01.01.1970, 01:00
...ich würde diese (wenn auch nicht unerfreuliche) nachricht nicht allzu entusiastisch hinnehmen...
...nur weil die daten (vorerst) nicht bei geringfügigen vergehen harausgegeben werden dürfen, so sollten sich fs-nutzer bei weitem nicht in sicherheit wiegen beim sharen illegalen contents... (daher ein vllt nicht ganz so glücklich gewählter titel ;) )

...aber lassen wir uns überraschen (wie immer)... ;)


Sorrow...
 
Verlierer, 01.01.1970, 01:00
Und ich möchte ergänzend hinzufügen, dass sich Gesetze sehr schnell wieder ändern können. Möglicherweise schneller, als gespeicherte Daten verfallen.
 
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