News vom: 20.03.2008, 18:24 Uhr
Erste Reaktionen auf Karlsruher Eilentscheid: Die Eilentscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten
am gestrigen Mittwoch wird von Bürgerrechtlern und Politikern unterschiedlich
interpretiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßt, dass
Karlsruhe die Verwendung der verdachtsunabhängig zu speichernden Telefon- und
Internetdaten erheblich eingeschränkt hat. Dies habe "ganz erhebliche
Konsequenzen" für die Praxis der Musikindustrie zur Abfrage hinter IP-Adressen
stehender persönlicher Nutzerdaten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
erwartet hingegen nur "geringfügige Einschränkungen".
Ein Zugriff auf die Nutzerspuren dürfe bei "erheblichen" oder "mittels
Telekommunikation begangener Straftaten" nur dann nicht mehr erfolgen,
wenn diese nicht ohnehin bereits von den Providern etwa zu
Abrechnungszwecken vorgehalten würden. Die meisten Zugangsanbieter haben
bisher aber noch gar keine Systeme und technischen Lösungen aufgesetzt, um die
gesetzlich geforderten Vorratsdaten und die für eigene Belange aufbewahrten
Verbindungsinformationen zu trennen.
Schaar unterstrich dagegen in Berlin, dass Ermittler nur noch bei der Verfolgung
schwerer Straftaten auf die so genannten Verkehrsdaten zugreifen dürften.
Dies sei bei der Teilnahme an Tauschbörsen nicht der Fall. Damit entfalle
auch die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, Anzeigen der
Musikindustrie in diesem Punkt nachzugehen. Zugleich erhoffte sich Schaar "ein
noch weitergehendes Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung" in der noch
ausstehenden Hauptsacheentscheidung über die von Tausenden Nutzern und
Oppositionspolitikern eingebrachten Verfassungsbeschwerden.
Für Thilo Weichert, den Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
Schleswig-Holstein, bleibt weiterhin offensichtlich, "dass nicht nur die Nutzung
von TK-Verbindungsdaten für minder schwere Straftaten gegen unsere Verfassung
und gegen den europäischen Grundrechtsschutz verstößt". Dies sei vielmehr auch
schon bei schon bei ihrer monatelangen anlasslosen Speicherung der Fall. Dies
solle und könne aber vorrangig der Europäische Gerichtshof (EuGH) und erst
nachrangig das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die Bundesregierung müsse
zugleich auf europäischer Ebene alles unternehmen, um die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung rückgängig zu machen.
Zugleich begrüßte die Lobbyvereinigung der deutschen Internetwirtschaft eco. "das
klare Signal in Richtung Musikindustrie", dass die gespeicherten Daten
nicht etwa zur Aufklärung von Urheberrechtsverletzungen verwendet werden dürften.
gekürzte Fassung von:
http://internet.magnus.de/software-tools/artikel/datenschuetzer-musikindustrie-darf-nicht-an-vorratsdaten.html
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