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Musikindustrie darf nicht an Vorratsdaten

News vom: 20.03.2008, 18:24 Uhr

Erste Reaktionen auf Karlsruher Eilentscheid: Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten am gestrigen Mittwoch wird von Bürgerrechtlern und Politikern unterschiedlich interpretiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßt, dass Karlsruhe die Verwendung der verdachtsunabhängig zu speichernden Telefon- und Internetdaten erheblich eingeschränkt hat. Dies habe "ganz erhebliche Konsequenzen" für die Praxis der Musikindustrie zur Abfrage hinter IP-Adressen stehender persönlicher Nutzerdaten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erwartet hingegen nur "geringfügige Einschränkungen".

Ein Zugriff auf die Nutzerspuren dürfe bei "erheblichen" oder "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" nur dann nicht mehr erfolgen, wenn diese nicht ohnehin bereits von den Providern etwa zu Abrechnungszwecken vorgehalten würden. Die meisten Zugangsanbieter haben bisher aber noch gar keine Systeme und technischen Lösungen aufgesetzt, um die gesetzlich geforderten Vorratsdaten und die für eigene Belange aufbewahrten Verbindungsinformationen zu trennen.

Schaar unterstrich dagegen in Berlin, dass Ermittler nur noch bei der Verfolgung schwerer Straftaten auf die so genannten Verkehrsdaten zugreifen dürften. Dies sei bei der Teilnahme an Tauschbörsen nicht der Fall. Damit entfalle auch die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, Anzeigen der Musikindustrie in diesem Punkt nachzugehen. Zugleich erhoffte sich Schaar "ein noch weitergehendes Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung" in der noch ausstehenden Hauptsacheentscheidung über die von Tausenden Nutzern und Oppositionspolitikern eingebrachten Verfassungsbeschwerden.

Für Thilo Weichert, den Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, bleibt weiterhin offensichtlich, "dass nicht nur die Nutzung von TK-Verbindungsdaten für minder schwere Straftaten gegen unsere Verfassung und gegen den europäischen Grundrechtsschutz verstößt". Dies sei vielmehr auch schon bei schon bei ihrer monatelangen anlasslosen Speicherung der Fall. Dies solle und könne aber vorrangig der Europäische Gerichtshof (EuGH) und erst nachrangig das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die Bundesregierung müsse zugleich auf europäischer Ebene alles unternehmen, um die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung rückgängig zu machen.

Zugleich begrüßte die Lobbyvereinigung der deutschen Internetwirtschaft eco. "das klare Signal in Richtung Musikindustrie", dass die gespeicherten Daten nicht etwa zur Aufklärung von Urheberrechtsverletzungen verwendet werden dürften.

gekürzte Fassung von:
http://internet.magnus.de/software-tools/artikel/datenschuetzer-musikindustrie-darf-nicht-an-vorratsdaten.html



 

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