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T-Online: Löschen von Verbindungsdaten auf Antrag

News vom: 21.11.2006, 20:54 Uhr

Wer seine Verbindungsdaten bei T-Online löschen lassen will, muss den Provider nicht unbedingt erst verklagen. Ein Student aus Potsdam erreichte die Löschung seiner Daten einfach per Mail. Der Provider betont jedoch, dass nur wenige Kunden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können und eine allgemeine Regelung noch aussteht.

Der Münsteraner Holger Voss hatte seinen Provider verklagt, da dieser seine Verbindungsdaten entgegen den gesetzlichen Regelungen abgespeichert und Strafverfolgungsbehörden weitergegeben hatte. Anfang November hatte der Bundesgerichtshof den Einspruch der Telekom gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt abgewiesen und somit den Rechtsstreit in letzter Instanz zugunsten des T-Online-Kunden entschieden (T-Online darf Internet-Verbindungsdaten nicht speichern). Allerdings gilt das Urteil nur für Holger Voss, die Daten anderer Flatrate-Kunden werden weiterhin abgespeichert. Um anderen Kunden den gleichen Erfolg zukommen zu lassen, veröffentlichte Voss eine Musterklage.

Doch der Weg über das Gericht ist offenbar nicht unbedingt nötig: Ein Student aus Potsdam konnte jetzt beim Datenschutzbeauftragten von T-Online eine Löschung seiner Daten erreichen. Nach einem kurzen Mailwechsel erhielt er die gewünschte Auskunft von seinem Provider: "Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass die Ihnen zugeteilten IP-Adressen sowie die erfassten Datenvolumina sofort nach Beendigung Ihrer Verbindung gelöscht werden".

Doch diese Option steht nur wenigen Kunden offen: "Aus technischen Gründen steht diese Lösung nur für eine begrenzte Anzahl an Kunden zur Verfügung. Sie beruht auf derselben Technik, die auch bei der Löschung der IP-Adressen für Herrn Voss zum Einsatz kommt." Sprich: Die IP-Daten werden noch weitgehend manuell gelöscht. Eine generelle Lösung zur Trennung von Flatrate-Kunden, deren Daten sofort nach Verbindungstrennung gelöscht werden, und anderen Kunden, deren Daten noch 80 Tage nach Rechnungslegung aufbewahrt werden, steht noch aus. Im Einspruch vor dem BGH hatte der Provider Kosten von über 40.000 Euro veranschlagt, um die Löschung der Daten eines einzelnen Kunden durchzuführen. Eine aufwendige Umstellung der kompletten Kundendatenbanken prüft der Provider noch.

Überarbeitete Version des Heise Online Artikels vom 20.11.2006
http://www.heise.de/newsticker/meldung/81335


 

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